Die Angaben, die in einem Personaldokument erhalten sein dürfen, sind gesetzlich in eigenen Gesetzen, dem Personalausweisgesetz festgelegt [1]. Die gegenwärtige Form des europäischen Reispasses wird seit dem 01.04.1987 hergestellt. Personalausweis und Reisepaß unterscheiden sich geringfügig in Inhalt und Länge der maschinenlesbaren Zone, nicht jedoch im Verfahren der Prüfziffernberechnung.
Langfristig ist damit zu rechnen, daß die Bedeutung des Personalausweises zur Identitätssicherung abnehmen wird, da der Gesetzgeber mit dem einheitlichen, lebenslang gültigen bundesweiten Indentifkationsmerkmal ein wesentlich stärkeres und umfassendes Überwachungsinstrument für den Bürger geschaffen hat.
Die Zusammensetzung der Seriennummern ist ebenfalls gesetzlich festgelegt [2]:
Länge | Struktur | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
36 |
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N = Nationalität (D=Deutscher) pSN: Prüfziffer der Serienummer, pGD: Prüfziffer des Geburtsdatums pAD: Prüfziffer des Ablaufdatums, pges: Prüfziffer über alle Ziffern |
Zuerst werden die Prüfziffern der Seriennummer, des Geburtsdatums und des Ablaufdatums gesondert berechnet, erst danach wird die Gesamtprüfziffer über alles, inkl. der Prüfziffern, ermittelt.
Die Gesamtprüfsumme wird durch Wiederholung der Schritte 1-4 unter Einbeziehung der ermittelten Einzelprüfsummen wiederholt.
Nr. | Einzelprüfziffern pSN, pGD, pAD | Gesamtprüfziffer pges. | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Gewich- tung | Produkt | Addtion der Endziffern | Gewich- tung | Produkt | Addtion der Endziffern | ||
S e r i e n n u m m e r | 2 | 7 | 14 | 4 | 7 | 14 | 4 |
4 | 3 | 12 | 2 | 3 | 12 | 2 | |
0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | |
6 | 7 | 42 | 2 | 7 | 42 | 2 | |
0 | 3 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | |
5 | 1 | 5 | 5 | 1 | 5 | 5 | |
5 | 7 | 35 | 5 | 7 | 35 | 5 | |
6 | 3 | 18 | 8 | 3 | 18 | 8 | |
8 | 1 | 8 | 8 | 1 | 8 | 8 | |
pSN | 34 | 7 | 28 | 8 | |||
D | |||||||
< | |||||||
< | |||||||
G e b . d a t u m | 6 | 7 | 42 | 2 | 3 | 18 | 8 |
8 | 3 | 24 | 4 | 1 | 8 | 8 | |
1 | 1 | 1 | 1 | 7 | 7 | 7 | |
0 | 7 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | |
2 | 3 | 6 | 6 | 1 | 2 | 2 | |
0 | 1 | 0 | 0 | 7 | 0 | 0 | |
pGD | 13 | 3 | 9 | 9 | |||
< | |||||||
A b l a u f | 0 | 7 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
7 | 3 | 21 | 1 | 7 | 49 | 9 | |
0 | 1 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | |
5 | 7 | 35 | 5 | 1 | 5 | 5 | |
1 | 3 | 3 | 3 | 7 | 7 | 7 | |
0 | 1 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | |
pAD | 9 | 1 | 9 | 9 | |||
< | |||||||
... | |||||||
< | |||||||
pges. | 106 |
Da die politisch Verantwortlichen auf Grund mangelndem Sachverstandes meinen, das in der realen Welt bestehende mehr oder weniger sinnvolle Rechtswesen auf die Verhältnisse im Internet anwenden zu müssen, entstehen für viele Anbieter diverser Leistungen unterschiedliche Rechtsverpflichtungen um sich nicht strafbar zu machen. Deshalb sei hier kurz auf die Verpflichtung zur Einhaltung des Jugenschutzgesetzes eingegangen, welches das Zugänglichmachen bestimmter Angebote (u. a. Pornografie) für Jugendliche unter 18 Jahren unter Strafe stellt. Die Einhaltung dieses Gesetzes soll nun mittels sogenannter Altersverifikationssysteme (AVS) sicher gestellt werden, bei der vor der Inanspruchnahme eines Angebotes die Personalausweisnummer abgefragt wird. [4] Vom technisch-logischen Standpunkt aus betrachtet sind solche Systeme als unbrauchbar einzustufen, da letztendlich nur anhand eines eingetippten Geburtsdatums die Berechnung des Alters erfolgt. Leider wird dabei übersehen, daß es nicht sichergestellt werden kann, daß die eingetippten Daten tatsächlich zur eintippenden Person gehören!
Auch ist zu Bedenken, daß diese Systeme weder als wertfrei noch als anonym bezeichnet werden können. Wertfrei insofern nicht, als daß sie Personen ohne Personalausweis den Zutritt verwehrt (bspw. erhalten in Deutschland nur deutsche Staatsbürger Personaldokumente). Auch identifiziert sich eine Person zweifelsfrei durch die Angabe der Dokumentennummer. Selbst von offizieller Seite wird dem Begriff der Personenkennzahl zwar widersprochen, aber de facto ist die Dokumentennummer eine Personenkennzahl, auch da es seit dem 04.04.2002 offiziell erlaubt ist, die Seriennummer der Personalausweises im Melderegister zu speichern, denn seit dem 01.09.1991 war dies untersagt.
Das einzige wozu diese Systeme taugen ist, daß niemand behaupten kann, er sei Ausversehen in ein entsprechendes Angebot gelangt, da das Eingeben einer wie auch immer gearteten Kennung die aktive Teilnahme erfordert. Nur darum geht es nicht und dies wäre auch einfacher zu realisieren.
Wer einen Einstieg zur Biometrie (Fingerabduck, Gesichtsmerkmale u.ä.) in Verbindung mit Personalpapieren sucht, findet diesen bei [5, 6, 7, 8].
Die neue Generation von Personalausweisen und Reisepässen wird international standardisierte RFID-Chips zur Speicherung biometrischer Merkmale enthalten. Zusammen mit der kommenden allumfassenden Warenmarkierung mittels RFID, haben dann die berührungslos auslesbaren Mikrochips alle wesentlichen Teile der Gesellschaft durchdrungen, so daß dem gläseren Bürger nichts mehr im Wege steht, es sei denn die Masse wehrt sich entschieden dagegen und stellt Regeln für die Verwendung von RFID und artverwandten Techiken auf. [9]
-
Diese Seite wurde vom Besucher am 09.10.2024
um 14:51:33
Uhr von einem Rechner mit der TCP/IP-Adresse 44.200.122.214
mit der Browserkennung CCBot/2.0 (https://commoncrawl.org/faq/)
aus der Domäne (none)
kommend aufgerufen. Als zuletzt besuchte Webseite wurde (none)
übermittelt.
Stand vom 10.03.2011 | GnuPG (PGP) ID: 0xA4A5103F Fingerabdruck: 0E01 902F 3EC7 B119 9492 D196 BEB5 4D5D A4A5 103F | Datenschutzhinweis | © seit 2001, Prüfziffernberechnung.DE |