In §139a-d der Abgabenordnung [1] wurde festgelegt, daß das Bundesamt für Finanzen (BfF) [2] jedem Bundesbürger und jedem Unternehmen eine eindeutige Identifikationsnummer zuweist:
AO 1977 § 139a Identifikationsmerkmal
(1) Das Bundesamt für Finanzen teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben ist. Es besteht aus einer Ziffernfolge, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden darf; die letzte Stelle ist eine Prüfziffer. Natürliche Personen erhalten eine Identifikationsnummer, wirtschaftlich Tätige eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Der Steuerpflichtige ist über die Zuteilung eines Identifikationsmerkmals unverzüglich zu unterrichten.
(2) Steuerpflichtiger im Sinne dieses Unterabschnitts ist jeder, der nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist.
(3) Wirtschaftlich Tätige im Sinne dieses Unterabschnitts sind:
1. natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind,
2. juristische Personen,
3. Personenvereinigungen.
Für die Erteilung des Identifikationsmerkmals werden zuerst alle Daten der Meldebehörden an das BfF übermittelt (AO 1977 §139b (6)), da jeder Steuerpflichtige nur ein lebenslang gültiges Identifikationsmerkmal erhalten darf. Vom BfF wird das Identifikationsmerkmal an die Meldestelle zu Speicherung zusammen mit den Meldedaten übermittelt. Auch später wird dann jede Änderung im Melderegister (Geburten, Neuanmeldungen, Änderungen, Sterbefälle etc.) automatisch an das BfF weitergeleitet (AO 1977 §139b (7 & 8)). Das bundesweite Identifikationsmerkmal löst das lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal, die eTIN ab. Das BfF legt für jedes Merkmal ein Dossier an, welches nicht nur die aktuellen Namen, Adressen und zuständige Finanzbehörden, sondern auch die vorangegangen Daten enhält.
Andere Behörden oder Einrichtungen dürfen das Identifikationsmerkmal nur dann erheben, wenn es für den Datenaustaussch mit den Finanzbehörden erforderlich ist. Da alles irgendwie zum Datenaustausch mit den Finanzbehörden benötigt wird, sind die Folgen für die Praxis klar.
Seit der Aufteilung des BfF im Jahre 2006 ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) [2] für alle Angelegenheiten (Zuteilung, Beauskunftung etc.) rund um die Id-Nr. zuständig.
Laut Abgabenordnung § 139a eine Ziffernfolge, die nicht aus anderen Daten über den Steuerpflichtigen gebildet oder abgeleitet werden darf. Die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer (§ 139a (1)).
Länge | Struktur |
---|---|
11 | x1x2x3x4x5x6x7x8x9p |
x = 0-9, wobei x1 ≠ 0 Eine der zehn Ziffern muss zweimal vorkommen (obligatorische Ziffernwiederholung), die restlichen Ziffern sind jeweils einmal enthalten. |
Nummer | Schritt 2a + b | Schritt 2c | |
---|---|---|---|
Summe = Produkt + Ziffer | Summe = Summe mod 10 | Produkt = (2 × Summe) mod 11 | |
0 | 10 | ||
8 | 18 | 8 | 5 |
1 | 6 | 6 | 1 |
8 | 9 | 9 | 7 |
7 | 14 | 4 | 8 |
2 | 10 | 10 | 9 |
4 | 13 | 3 | 6 |
9 | 15 | 5 | 10 |
5 | 15 | 5 | 10 |
6 | 16 | 6 | 1 |
3 | 4 | 4 | 8 |
p | |||
Schritt 3: 11 - Produkt | 11 - 8 = 3 | ||
Endergebnis Prüfziffer | 3 | ||
81872495633 |
Mindestens seit 1999 wird ein immer engeres Netz zur Überwachung des Bürgers durch den Staat gesponnen. Seit jenen Tagen haben Arbeits- und Sozialämter die Möglichkeit über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) [3] beim BfF nach Freistellungsaufträgen zu fragen. Mit diesem Wissen ausgestattet konnten die Behörden dann den Bürger gezielt nach Kontoauszügen fragen. In 2002 wurde dann beim BaFin die Kontenevidenzzentrale (KEZ) eingerichtet, die jederzeit ohne Mitwirken und Wissen des Kunden oder des Kreditinstitutes Zugriff auf die Stammdaten des Kunden hat. Ende 2003 wurde mit dem Gesetz zur Steuerehrlichkeit zum 01.04.2005 die automatisierte Abfrage von Kontoinformationen durch alle Behörden die mit Aufgaben die an Begriffe des Einkommensteuergesetzes knüpfen
für alle in der Bedarfsgemeinschaft (Nachkommen, Mitbewohner, Partner) lebenden eingeführt. [4, 5] Als erste direkt Betroffene sind zunächst einmal die Hartz IV-Empfänger[6] zu nennen, aber prinzipiell hat der Staat somit zu jedem beliebigen Zeitpunkt unbemerkten Zugriff auf alle Konten und Transkationen aller Bürger, auch wenn vorerst der einzelne Behördenmitarbeiter vor Ort nur
Zugriff auf alle Stammdaten hat.
Dieser Rundumschlag führt zum gäsernen Bürger, da es de facto keinen Datenschutz und kein Bankgeheimnis mehr gibt. Der eingefügte § 139d:
Verordnungsermächtigung
Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates:
1. organisatorische und technische Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses, insbesondere zur Verhinderung eines unbefugten Zugangs zu Daten, die durch § 30 geschützt sind,
kann im Gesamtzusammenhang wohl nur als Scherz aufgefasst werden. Die Einführung eines solchen Systems zeigt eindeutig, daß sowohl das Grundgesetz wertlos ist, als auch die Institution der Datenschutzbeauftragen kläglich versagt hat und nur eine Alibifunktion ausübt, die in für den Bürger wesentlichen Punkten keinerlei Schutz vor dem Staat bedeutet. Mit anderen Worten gesagt, in naher Zukunft wird jedwede finanzielle Transaktion (außer Bargeld) eines Bürgers mit seiner einmaligen Identifikationsnummer verknüpft sein. Es entsteht somit ein nahezu lückenloses Profil über seine Aktivitäten. Dies betrifft eben nicht nur Sozialmittelempfäger sondern alle Bürger. Da sich aus Kontenumsätzen selbst Hotel- und Restaurantbesuche nachvollziehen lassen entstehen quasi nebenbei auch noch Bewegungsprofile des Bürgers. Das bundesweite Identifikationsmerkmal erfüllt somit die Funktion einer Personenkennzahl (PKZ), wie man sie bereits in der DDR hatte und das BfF einem zentralen Personenregister mit weitreichenden Angaben über die Tätigkeiten des Bürgers. Bei konsequenter Anwendung der Indentifikationsnummer, woran bei deustcher Bürokratie nicht gezweifelt werden kann, werden im Grunde eigenständige Meldebehörden überflüssig, da sie nur Nebenstellen des BfF sind. Das BfF verfügt über die eigentlichen Informationen und verknüpft diese miteinander.
Damit werden jetzt Bürger, die das ihnen zustehende Grundrecht auch informationelle Selbstbestimmung in Anspruch nehmen wollen, vermehrt in die Illegalität gezwungen, denn es bleibt nur noch die (noch) legale Möglichkeit sich Konten im Ausland zuzulegen und Gedtransfers über das Hawala-System abzuwickeln.
Da keine breite politische Diskussion erfolgt, ist davon auszugehen, daß es über die Einführung der flächendeckenden Bespitzelung des Bürgers eine parteiübergreifende Allianz gab. Das die SPD von der fünften Kolonne
zum Vorreiter in Sachen Überwachung wird, ist nicht wirklich überraschend. Mehr zu denken sollte da wohl der 180°-Schwenk der Grünen geben, die diesen Kurs ohne zu murren mittragen. Auch die FDP hat sich nicht gerade um die Aufklärung des Bürgers verdient gemacht und die konservativen Parteien CDU/CSU vertreten schon länger die harte Gangart, wie die gegenwärteige Folterdiskussion wieder aufgezeigt hat. Unter diesem Aspekt bekommen die Schwarzgeldaffären der Parteien auch ein besonderes Gewicht, da sie das Ausmaß der erreichten Korrpution im politischen Umfeld aufzeigen. Nun ja, jedes System bringt wohl seine eigenen Schalck-Golodkowskis hervor.
Auch in der normalen Tagespresse und im Rundfunk ist dieses Thema praktisch nicht präsent. So wurde zwar bereits des Öfteren auf die automatische Kontoabfrage durch die Sozialbehörden hingewiesen, bspw. die ARD-Magazine PlusMinus [7] oder Report, aber wie immer fehlte auch hier der Hinweis auf den viel schwerwiegenderen Eingriff in die Privatsphäre durch die Folgen der Identifikationsnummer. Inzwischen ist auch eine Verfassungsklage anhängig, diese betrifft lt. Presseberichten aber nur die automatische Abfrage der Kontodaten.
Die realen Auswirkungen einer solchen Identifikationsnummer kann man sehr gut in Brasilien beobachten. Dort wird ebenfalls jedem Bürger vom Finanzministerium eine eindeutige lebenslang gültige Steuernummer, CPF genannt, zugeteilt. Ohne CPF kann legal kein Konto eröffnet, nicht einmal ein Festnetztelefonanschluß beantragt werden. Allerdings wurde eine Einrichtung noch nicht in Deutschalnd übernommen: die Transaktionssteuer. Für jede Transkation (Einzahlung, Scheckeinreichung etc.) wird eine prozentuale Steuer fällig, die von den Banken bei jeder Buchung automatisch berechnet und eingezogen wird. Der Prozentsatz ist zwar gering, aber über die Menge der Zahlungen ergibt sich eine beträchtliche Summe für den Staat.
Als Resultat bleibt festzuhalten, daß das was nicht vor allzu langer Zeit die Aufgabe der IM bei der Stasi war, jetzt von den offiziellen Mitarbeitern des BfF/BaFin übernommen wird. Damals wie heute erledigen sie mit ihrer Spitzeltätigkeit selbstverständlich nur ihre Arbeit. Alles was oben befohlen wird ist richtig und muß natürlich umgesetzt werden, Befehlsnotstand eben.
Gestapo, MfS/Stasi, BfF/BaFin: Das dritte Mal in weniger als hundert Jahren, daß auf deutschem Boden ein umfassendes, flächendeckes Überwachungssystem errichtet wird.
Offen bleibt aber, ob die nun notwendig gewordene Abwicklung der Bundesrepublik Deutschland ähnlich friedlich verlaufen wird, wie die der DDR, denn ob allein Unterschriftenaktionen [8] wirklich zum Erfolg führen ist fraglich. Noch dazu, wo das jetzt erreichte Niveau der Bespitzelung in weiten Teilen des Lebens des Bürgers (Finanzen, Telekommunikation, Verkehr) die Ausmaße in der DDR bereits in den Schatten stellt.
#!/usr/bin/env python3.2 # -*- coding: utf-8 -*- # import string def ID_Nr(Nr): n = ''.join([z for z in Nr if z in string.digits]) if len(n) != 10: return 'Fehler in ' + Nr + ': Eine Id-Nr. besteht aus 10 Ziffern zzgl. PZ.' elif n[0] == '0': return 'Fehler in ' + Nr + ': Eine gültige Id-Nr. darf nicht mit 0 beginnen.' else: p = 10 s = 0 for i in range(10): s = (int(n[i]) + p) % 10 if s == 0: s = 10 p = (2 * s) % 11 r = 11 - p if r == 10: return '0' else: return str(r)
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